Kind auf Schulweg mit Süßigkeiten gelockt – Polizei gibt Verhaltenstipps

Die Polizei hat Tipps herausgegeben, wie Eltern ihre Kinder schützen können. (Symbolfoto: shootingankauf / Adobe Stock)

Nachdem ein neunjähriges Mädchen in St. Augustin auf dem Schulweg von einem Unbekannten angesprochen wurde und dieser versucht hatte, das Kind mit Süßigkeiten zu locken, hat die Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Verhaltenstipps für Kinder herausgegeben.

Eltern werden gebeten, ihre Kinder für mögliche Gefahrensituationen zu sensibilisieren.

Polizei gibt Verhaltenstipps

  • Erlauben Sie ihrem Kind ausdrücklich, dass es „Nein“ sagen darf, wenn ihm etwas „komisch“ vorkommt, es sich unwohl fühlt oder es sich in Gefahr wähnt. Die Botschaft ist: „Keiner darf etwas von dir verlangen was du nicht möchtest!“
  • Nehmen Sie sich Zeit, mit Ihrem Kind über seinen Tagesablauf, über seine Sorgen und Nöte zu sprechen. Täter bereiten ihre Taten oftmals vor und eine kleine Beobachtung Ihres Kindes oder ein „komisches“ Gefühl könnten wichtig sein, um Vorbereitungen zu erkennen und Weiteres abzuwehren.
  • Üben Sie mit Ihrem Kind in kleinen Rollenspielen, wie es sich verhalten kann. Es sind „Was-tue-ich-wenn“-Spiele.
  • Warnen Sie dabei nicht vor Fremden, sondern vor Taten. Kinder wissen mit dem Erwachsenen-Begriff „fremd“ oftmals nichts anzufangen. Für Kinder ist schon derjenige nicht mehr fremd, der sich mit Namen vorstellt oder das Kind mit dessen Namen anspricht („Der kennt mich doch“).
  • Üben Sie mit Ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Situationen verhalten soll. Es soll weglaufen, andere Erwachsene ansprechen, um Hilfe bitten oder auch laut um Hilfe schreien.
  • Ermuntern Sie Ihr Kind, um Hilfe zu bitten, wenn es Hilfe braucht.
  • Überlegen Sie mit Ihrem Kind, wo und bei wem es sich im Notfall Hilfe holen kann.
  • Benennen Sie „Rettungsinseln“ für Ihr Kind. Das können Geschäfte, Tankstellen, Lokale o.ä. auf dem Weg sein.
  • Ihr Kind sollte die Notrufnummer 110 kennen. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es bei Gefahr ohne Geld mit dem Handy oder mit Hilfe von Passanten die Polizei rufen kann.
  • Sie sollten wissen, wo und mit wem Ihr Kind die Freizeit verbringt.
  • Legen Sie mit Ihrem Kind Wege und Orte fest, an denen es sich aufhalten darf.
  • Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit an. Treffen Sie Absprachen! Halten Sie selbst ebenfalls getroffene Absprachen ein, denn das Kind lernt „am Modell“! Erklären Sie dem Kind, wohin Sie gehen und wann Sie zurückkehren. Ein Kind muss wissen, wo und wie es Sie erreichen kann.

Was, wenn Kinder angesprochen werden?

Für den konkreten Fall, dass Eure Kinder von fremden Personen angesprochen werden, empfiehlt die Polizei Eltern, diese Punkte zu berücksichtigen:

  • Nach Möglichkeit sollte Ihr Kind in Gruppen mit anderen Kindern zur Schule gehen und sich nicht alleine z.B. auf Spielplätzen aufhalten.
  • Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind fest, wer es von der Schule oder vom Kindergarten abholen darf und mit wem es mitgehen darf. Das sollten nur maximal drei bis vier vertraute Personen sein. Die Regel gilt: „Geh nur mit diesen Menschen und mit niemandem sonst!“
  • Legen Sie mit Ihrem Kind fest, dass immer der gleiche Weg zur Schule, zur Freundin, zum Freund, etc. benutzt wird.
  • Kinder sollen üben, Abstand zu Fahrzeugen zu halten, wenn sie z.B. nach dem Weg gefragt werden. Sie sollten mindestens 1 Meter davon entfernt bleiben. Vermitteln Sie Ihrem Kind auch, dass ein Autofahrer z.B. für eine Ortsauskunft besser einen Erwachsenen fragen sollte.

Erfahrungen der Polizei zeigen übrigens, dass “für aufgeklärte, informierte und selbstbewusste Kinder ein geringeres Opferrisiko besteht.”

Der Fall in St. Augustin

Bereits am Mittwoch, 5. Juni 2019, ist ein neunjähriges Mädchen auf seinem Schulweg auf der Niederpleiser Straße in St. Augustin von einem unbekannten Mann angesprochen worden. Wie die Polizei mitteilte, habe sich das Kind vorbildlich verhalten und sei nicht auf das Angebot, ins Auto einzusteigen, eingegangen. Es habe sich weder mit Süßigkeiten locken noch einschüchtern lassen. Das Mädchen sei zurück nach Hause gegangen und habe den Eltern von seinem Erlebnis berichtet. Diese wiederum hätten Schule und Polizei informiert.

Bei dem Unbekannten habe es sich um einen “unauffälligen blonden Mann im Alter von 40 bis 50 Jahren” gehandelt, der ein rotes Auto fuhr. Die weiteren Ermittlungen dauern an. An dieser Stelle noch einmal die Bitte der Polizei, mit Kindern über die richtigen Verhaltensweisen zu sprechen.


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Nadine
Über Nadine 313 Artikel
Nadine - Freie Journalistin, Redakteurin sowie Geprüfte Übersetzerin für Italienisch - und Mama einer zweijährigen Kitamaus, die das Leben ganz schön spannend macht.

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