Videoüberwachung in Kindergärten und Altenheimen – Jetzt wird sie Realität

Videoüberwachung in Kindergärten - jetzt wird es in Italien Realität. (Symbolfoto: titikul_b / Adobe Stock)

-nja- Rom. Videoüberwachung in Kindergärten, Kitas und Kinderkrippen: Das wird in Italien jetzt Realität. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde vom italienischen Senat gebilligt. Das Gesetz ermöglicht die Installation von geschlossenen Videoüberwachungssystemen in Kindergärtenräumen. Kindern könne so der “größtmögliche Schutz” ermöglicht werden.

Damit folgt das südeuropäische Land der positiven Einschätzung der EU-Kommission, die präzisiert hatte, dass “die Installation von Videoüberwachungssystemen zum Schutze und zur Sicherheit von Kindern und Schülern in Kindergärten, Kitas, Kinderkrippen und in Schulen legitim sein kann, wenn die Prinzipien des Datenschutzes respektiert werden.”

Das sind die Voraussetzungen für die Videoüberwachung

Voraussetzung für die Videoüberwachung in Kinderkrippen und Kindergärten ist ein verschlüsseltes und geschlossenes Videoüberwachungssystem. Außerdem wurde verfügt, dass die Aufnahmen der Überwachungskameras ausschließlich von Strafverfolgungsbehörden einsehbar sind. Dies auch nur nach einer formalen Anzeige, die direkt bei den Behörden erfolgen muss. Auch hier müssen sämtliche Normen zum Schutz der Privatsphäre berücksichtigt werden.

Die Verschlüsselung des Videoüberwachungssystems ist deshalb Voraussetzung, weil so vermieden werden soll, dass Unbefugte von außen Zugriff auf die Aufnahmen erhalten können. Bereits im Moment der Aufnahme, so sieht es der Gesetzesentwurf vor, sollen die Aufnahmen automatisch vom Aufnahmegerät verschlüsselt werden.

Ein Anschluss der Kameras an “externe Kommunikationsgeräte” ist nicht erlaubt. Die Aufnahmen müssen per LAN-Kabel oder über ein verschlüsseltes WLAN-Netz an einen internen Server übertragen werden, der wiederum so konfiguriert ist, dass er über keinerlei Internetverbindung verfügt. So soll auch das Risiko eines Hackerangriffes oder von Internetpiraterie ausgeschlossen werden.

Allein die Einhaltung all dieser Vorgaben sei gesetzeskonform. So wurden sämtliche zuvor angebotene Lösungen von der italienischen Datenschutzbehörde kategorisch abgelehnt.

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Staat bezuschusst Videosysteme zur Überwachung in Kindergärten

Aufgrund des gleichen Gesetzesbeschlusses ist die Videoüberwachung nicht nur in Kindergärten, sondern auch in Alten- und Behindertenwohnheimen möglich. Auch hier müssen sämtliche Vorgaben erfüllt werden und auch hier dürfen die Aufnahmen allein von den Strafverfolgungsbehörden und nach formal bei den Behörden erfolgter Anzeige gesichtet werden.

Der italienische Staat wird die Anschaffungs- und Einrichtungskosten der Videosysteme infolge einer Einschätzung des Innenministeriums im Jahr 2019 mit rund fünf Millionen Euro bezuschussen sowie mit jährlich zwischen je 15 Millionen Euro im Zeitraum zwischen 2020 und 2024. Gelder, die Städte und Gemeinde benötigen, um die Videosysteme anzuschaffen und einzurichten, aber auch, um entsprechende Server zur Speicherung der aufgezeichneten Daten bereitzustellen.

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Nadine
Über Nadine 313 Artikel
Nadine - Freie Journalistin, Redakteurin sowie Geprüfte Übersetzerin für Italienisch - und Mama einer zweijährigen Kitamaus, die das Leben ganz schön spannend macht.

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