
Es ist verlockend: Nur wenige Tage vor Beginn der Schulferien kostet der Urlaub weniger. Zum Ende des Schuljahres stehen außerdem keine wichtigen Klausuren und Tests mehr an. Warum also nicht etwas sparen und einfach früher fliegen? Ganz einfach: In Deutschland gibt es eine Schulpflicht. Und Verstöße dagegen können teuer werden. Die vorgesehen Bußgelder liegen teils weit über dem, was man für den Urlaub einspart.
Allein vor Beginn der Pfingstferien erwischte die Polizei an den Flughäfen in Memmingen und Nürnberg mehr als 20 Familien, die eigenmächtig die Schulferien ihrer Kinder verlängern wollten. Sie alle wurden bei den zuständigen Landratsämtern angezeigt. Im Jahr 2016 hingegen, so zeigte eine dpa-Umfrage in allen fünf Regierungsbezirken des Landes NRW, erließen die Schulbehörden dieses Bundeslandes an die 1200 Bescheide.
Wie teuer wird es in den einzelnen Bundesländern?
Doch was genau könnte – abgesehen von einer Anzeige – auf die Familien zukommen? Auskunft darüber gibt für einige Bundesländer der Bußgeldkatalog unter https://bussgeld.org/schulverweigerung-bussgeld/. Die eigenmächtige Vorverlegung der Ferien gilt definitiv als Schulverweigerung und kann – sofern aus triftigen Gründen keine Beurlaubung von Seiten der Schule vorliegt – ein Bußgeld zur Folge haben.
Die Bußgelder im Einzelnen
Das hier sind die Bußgelder die in den verschiedenen Bundesländern zu erwarten sind:
- Baden-Württemberg: pro Fehltag zwischen 50 und 300 Euro
- Bayern: Bußgelder von bis zu 1000 Euro
- Berlin: Bußgeld von bis zu 2500 Euro
- Brandenburg: je Fehltag 10 Euro; liegen die Fehltage direkt vor oder nach den Ferien, werden 50 Euro pro Fehltag berechnet. Die Höchstsumme für einen Bußgeldbescheid wurde pro Kind auf 600 Euro festgesetzt. [Quelle: Bildungsserver Berlin-Brandenburg]
- Bremen: pro Fehltag 35 Euro
- Hamburg: pro Fehltag 150 Euro, bei wiederholter Schulverweigerung auch 200 Euro pro Tag
- Hessen: pro Fehltag 100 Euro, ab der ersten Verwarnung 150 Euro pro Tag
- Mecklenburg-Vorpommern: bis zu 2500 Euro
- Niedersachsen: Bußgeldhöhe bis zu 1000 Euro
- Nordrhein-Westfalen: pro Fehltag zwischen 80 und 150 Euro
- Rheinland-Pfalz: keine Konsequenzen bei einmaliger Schulverweigerung, im Wiederholungsfall bis zu 500 Euro
- Saarland: bis zu 500 Euro
- Sachsen: bis zu 1250 Euro
- Sachsen-Anhalt: bis zu 1000 Euro
- Schleswig-Holstein: abhängig von der jeweiligen Kommune; in Kiel beim Erstverstoß gegen Schüler und Eltern je 100 Euro, bei Folgeverstößen verdoppelt sich die Summe [Quelle: www.zeit.de]
- Thüringen: bis zu 1500 Euro
Wer muss das Bußgeld bezahlen?
Zur Kasse werden bei minderjährigen Schülern in jedem Fall die Erziehungsberechtigten gebeten. In einigen Bundesländern wie Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern oder im Saarland können Schüler oder aber ihre Eltern sogar strafrechtlich verfolgt werden. Es obliegt den jeweiligen Städten und Kommunen ein Bußgeld festzusetzen. Das gilt nicht nur für Fehltage unmittelbar vor oder nach den Ferien, sondern auch für weitere Fälle von Schulverweigerung und Schulschwänzerei. Für Eltern bleibt das Fernbleiben ihrer minderjährigen Kinder vom Unterricht nicht ohne Folgen. Abgesehen von den zu entrichtenden Bußgeldern, können die Behörden sie in ganz extremen Fällen auch wegen der Verletzung ihrer Fürsorge- und Aufsichtspflicht anklagen. So wurde beispielsweise eine Mutter in Berlin 2013 zu insgesamt neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil ihr Sohn an fast 1000 Tagen die Schule geschwänzt hatte.
Gibt es Möglichkeiten, dennoch günstiger in den Urlaub zu kommen?
Es lohnt sich, bei der Schulleitung vorzusprechen und um eine Beurlaubung zu bitten. Einige Schulleiter drücken durchaus ein Auge zu. Allerdings sollte man das unbedingt VOR der Buchung eines Urlaubs absprechen. Noch besser ist es jedoch, auf Frühbucherrabatte oder Last-Minute-Angebote zu setzen oder aber aus einem Bundesland abzufliegen, in dem noch keine Schulferien sind. Auch so kann man Kosten sparen. Für Familien, die an den deutschen Außengrenzen wohnen, lohnt sich auch ein Blick ins Nachbarland. So kann ein Flug ab dem niederländischen Eindhoven durchaus günstiger sein als ein Flug ab Köln oder Düsseldorf. Wer auf die Hilfe eines Reisebüros bei der Buchung verzichten kann, kann auch über Internet-Buchungen sparen. Reisebüros und Pauschalreiseanbieter kassieren bei jeder Buchung mit ab, sind dafür aber auch direkter Ansprechpartner, wenn man auf seiner Reise etwa Hilfe bei einer Umbuchung braucht oder das Hotel wechseln möchte.
Wirklich krank oder nur vorgetäuscht?
Viele Schulen verlangen übrigens bei Fehltagen direkt vor und nach den Schulferien ein ärztliches Attest. Eine Entschuldigung der Eltern ist so unmittelbar zur Ferienzeit für viele Schuldirektionen nicht ausreichend. Bei begründetem Verdacht einer vorgetäuschten Krankheit etwa, ist es durchaus möglich, dass die Schulen die Behörden einschalten…
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