Unvorhergesehenes? – In solchen Fällen hilft die ADAC Reiserücktritts-Versicherung

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(Werbung) Die Vorfreude auf die Reise steigt. Hotel und Flüge sind gebucht, die Koffer womöglich schon gepackt – und dann das: Es kommt kurzfristig etwas Unvorhergesehenes dazwischen. Es ist schier unmöglich, die Reise anzutreten. Reiseveranstalter und Fluggesellschaften sind da meist erbarmungslos: Immerhin wurden zur Hauptreisezeit Plätze im Flieger reserviert oder ein Hotelzimmer geblockt. Und auch die Bedingungen für eine Stornierung sind klar formuliert. Eine tolle Chance, um nicht komplett auf den Kosten sitzen zu bleiben, ist die ADAC Reiserücktritts-Versicherung (per Klick zur Seite des ADAC). Zwar ist nicht alles, was unvorhergesehen ist, versichert. Doch in zahlreichen Fällen gibt es Versicherungsschutz. Deshalb ist der Abschluss der ADAC Reiserücktritts-Versicherung gerade für Familien absolut empfehlenswert.

Wann greift eine Reiserücktrittsversicherung?

Doch wann gilt eine Reiserücktrittsversicherung überhaupt? Was ist, wenn eines der Kinder plötzlich erkrankt? Was, wenn der Bahnverkehr plötzlich stillliegt und man somit seinen Ferienflieger verpasst? Hat man ein Anrecht auf Versicherungsleistungen, wenn das Urlaubsgepäck verschwindet? Und greift die Versicherung auch im Falle eines Reiseabbruchs? Gibt es vielleicht sogar Ereignisse, die man zusätzlich zu den Basisleistungen versichern kann? Gründe, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, gibt es auf jeden Fall eine ganze Menge.

Die Reise nach New York ist gebucht, doch dann passiert etwas Unvorhergesehenes. (Foto: Beatrice Prève / Adobe Stock)

Und auch, wenn Ihr Euch auf Euren Urlaub freut und gar nicht vorhabt, von der Reise zurückzutreten, gibt es doch immer wieder Ereignisse, die ausgerechnet das erfordern. Freunden von uns ist es passiert: Die Hochzeitsreise ist gebucht. Die beiden freuen sich riesig auf gleich zwei ihrer Traumziele: zunächst eine Woche New York und von da aus eine Woche in die Dominikanische Republik. Eine spannende Mischung aus Großstadtdschungel und Entspannen unter Palmen. Die Vorfreude steigt und dann stirbt zwei Wochen vor der Hochzeit und keine drei Wochen vor Beginn der Hochzeitsreise plötzlich der Vater des Bräutigams. Klar, dass nun erst einmal die Familie in den Vordergrund rückt. Die Hochzeitsreise nicht antreten? Mit der ADAC Reiserücktritts-Versicherung in diesem Fall kein Problem.

Auch bei einer Schwangerschaft, die bei der frischgebackenen Braut als freudiges Ereignis nur wenige Monate später eintritt, würde die ADAC Reiserücktritts-Versicherung greifen, wenn ein Arzt vom Reiseantritt abrät. Der ADAC würde in diesem Fall die Stornokosten übernehmen. Das Paar könnte sich ganz auf die Schwangerschaft konzentrieren, hätte keinen finanziellen Schaden erlitten und könnte das lang gesparte Geld einfach ein Jahr später für die erste Reise zu dritt einsetzen.

Gute Gründe für den Abschluss einer ADAC Reiserücktritts-Versicherung

Doch es gibt auch noch viele weitere Gründe für den Abschluss einer ADAC Reiserücktritts-Versicherung. Dazu gehören – je nach gewähltem Tarif:

  • Übernahme der Reiserücktrittskosten
  • Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Reiseabbruch
  • Finanzieller Ausgleich bei Beschädigung oder Abhandenkommen des Reisegepäcks
  • Weltweiter Schutz für das ganze Jahr – vor und während der Reise.
  • Die Reiserücktritts-Versicherung ist jederzeit abschließbar – auch dann noch, wenn Ihr bereits gebucht habt.
  • Schutz auf jeder privaten Reise. Für diejenigen mit Familienvertrag auch dann, wenn sie getrennt verreisen.

Doch in welchen Fällen genau werden die Reiserücktrittskosten überhaupt übernommen? Und ist auch ein Reiseabbruch immer mitversichert? Schließlich können auch dann unvorhergesehene Ereignisse eintreten, wenn man bereits im Urlaub ist. Dann, wenn man vielleicht gerade in der Dominikanischen Republik unter Palmen liegt und plötzlich dringend nach Hause muss.

Die ADAC Reiserücktritts-Versicherung gibt es in den Tarifen Basis, Exklusiv und Premium. Bereits im Basis-Tarif sind viele Leistungen enthalten.

Die Fähre aufgrund einer  mindestens zweistündigen Verspätung der Bahn nicht rechtzeitig erwischt? Auch hier hilft die ADAC Reiserücktritts-Versicherung. (Foto: Nadine Jansen)

ADAC Reiserücktritts-Versicherung Basis

Bereits im Basis-Vertrag sind viele Leistungen enthalten. Dazu gehören:

  • Reiserücktritt (Reise-Stornierung, beinhaltet die Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten)
  • verspäteter Reiseantritt (z. B. Übernahme von Umbuchungskosten sowie Fahrtkosten, wenn die Anreise mitgebucht war)
  • Übernahme von zusätzlich anfallenden Kosten bei mindestens zweistündiger Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel bei der Hinreise

Genaue Angaben etwa zur maximalen Deckungssumme und weitere detaillierte Angaben findet Ihr hier (per Klick zum Leistungskatalog der ADAC Reiserücktritts-Versicherung).

ADAC Reiserücktritts-Versicherung Exklusiv

Zusätzlich zu den Leistungen des Basis-Tarifs greift die ADAC Reiserücktritts-Versicherung Exklusiv auch bei folgenden Ereignissen:

  • Reiseabbruch (inkl. Hilfe bei der Organisation und Buchung von Rückreise und Unterkunft)
  • verspätete Rückreise (z. B. nachgewiesene Kosten für zusätzliche Unterkunftskosten und Verpflegungskosten)
  • mindestens zweistündiger Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel bei der Rückreise
  • Unterbrechung einer Rundreise

ADAC Reiserücktritts-Versicherung Premium

Im Premium-Tarif ist außerdem die Übernahme von Sachkosten mit enthalten.

Die ADAC Reiserücktritts-Versicherung Premium deckt neben Versicherungsfällen wie beschädigtem Gepäck die Leistungen “abhanden gekommene und zerstörte Sachen” sowie “verspätet ausgeliefertes Gepäck” mit ab. Gerade letzteres ist vielen schon einmal passiert. Wie gut, wenn man dann direkt finanzielle Unterstützung bei der Wiederbeschaffung oder Ersatzbeschaffung seiner Sachen erhält. Gerade im Strand- oder Skiurlaub braucht man natürlich die passende Ausstattung.

Auch der Koffer eines Freundes ging auf dem Flug nach Dublin schon einmal verloren. Sein Pech: Damals hatte er noch keine Gepäckversicherung. Klar, dass er das danach schnell geändert hat und sich gleich gegen weitere Versicherungsfälle abgesichert hat. Denn man weiß ja nie…

Wie ist das bei Euch? Kennt Ihr die ADAC Reiserücktritts-Versicherung bereits? Und habt / hättet Ihr schon einmal eine Reiserücktrittsversicherung benötigt? Wir sind auf Eure Erfahrungen gespannt! 

Krank im Urlaub? – Deshalb ist der ADAC Auslandskrankenschutz so wichtig…

(Werbung) Ein Schulfreund postet täglich Bilder aus dem Aktivurlaub in Griechenland. Mit dem Fahrrad geht es über eine der griechischen Inseln. Jeden Abend dann eine wahre Bilderflut: atemberaubende Aussichten, das Sonnenlicht reflektierende Speichen, sonnengebräunte Haut […]

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Nadine
Über Nadine 313 Artikel
Nadine - Freie Journalistin, Redakteurin sowie Geprüfte Übersetzerin für Italienisch - und Mama einer zweijährigen Kitamaus, die das Leben ganz schön spannend macht.

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