Ab heute online Baukindergeld beantragen: Das müsst Ihr dazu wissen…

Das Baukindergeld kann seit dem 18. September 2018 beantragt werden. (Foto: magele-picture / Adobe Stock)

1200 Euro pro Jahr und pro Kind – und das zehn Jahre lang. Das verspricht das Baukindergeld. Die staatliche Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Doch wie funktioniert das mit dem Baukindergeld? Wo beantragt man es? Welche Voraussetzungen muss man dafür erfüllen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen…

Was genau ist das Baukindergeld?

Beim Baukindergeld handelt es sich um eine staatliche Förderung durch die Bundesregierung. Das Baukindergeld kann für den Hausbau und den Hauskauf beantragt werden. Familien oder auch Alleinerziehende, die Wohneigentum haben, können so pro Kind und Jahr 1200 Euro erhalten. Das Baukindergeld gibt es für einen Zeitraum von zehn Jahren. Die Gesamtförderung beträgt somit 12000 Euro pro Kind.

Wer profitiert von der Förderung?

Gefördert werden Familien mit mittlerem Einkommen, die das erste Mal bauen oder ein Haus kaufen. Mittleres Einkommen bedeutet in diesem Fall, dass das Familieneinkommen 75.000 Euro nicht überschreiten darf. Als Einkommensgrenze ist das jährlich zu versteuernde Einkommen maßgeblich – plus 15.000 Euro Freibetrag pro Kind. Grundlage ist das Familieneinkommen der letzten beiden Jahre vor dem Hauskauf oder Hausbau.

Welche weiteren Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Das Baukindergeld gibt es nur dann, wenn das gebaute oder gekaufte Haus (oder die Wohnung) von Euch selbst genutzt wird. Eine neu erworbene Immobilie, die vermietet werden soll, wird somit nicht gefördert.

Weitere Bedingungen:

  • ein Kind unter 18 Jahren muss mit in der Immobilie wohnen
  • für die im Haushalt lebenden Kinder wird noch Kindergeld gezahlt
  • bei Hausbau: Baugenehmigung wurde nicht vor dem 1. Januar 2018 erteilt.
  • bei Hauskauf: Der Kaufvertrag wurde frühestens am 1. Januar 2018 unterzeichnet.
  • Die neue Immobilie ist das einzige Zuhause (maßgeblich ist der Status bei Vertragsabschluss)
  • Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Einzug in das Wohneigentum gestellt werden.

Wie erhalte ich das Baukindergeld?

Das Baukindergeld wird in jährlichen Raten ausgezahlt. Pro Kind werden somit jährlich 1200 Euro auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Ausgezahlt wird, sobald sämtliche erforderliche Nachweise durch die KfW (Förderbank) geprüft und der Antrag genehmigt wurde. Alle weiteren Zuschussraten werden im Abstand von jeweils zwölf Monaten zur Erstauszahlung überwiesen.

Welche Nachweise muss ich vorlegen?

Neben einem Einkommensnachweis werden eine aktuelle Meldebescheinigung und ein Grundbuchauszug verlangt. Aus dem Grundbuch muss hervorgehen, dass der Antragsteller als Eigentümer oder Miteigentümer eingetragen ist. Für den Nachweis des Einkommens sind die Einkommenssteuerbescheide des vorletzten und des vorvorletzten Jahres von Belang. Für eine Antragstellung im Jahr 2018 müssen somit die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2015 und 2016 vorgelegt werden. Die Meldebescheinigung hingegen ist deshalb wichtig, weil so nachgewiesen werden muss, dass die neuerworbene Immobilie der Hauptwohnsitz ist. Und zwar für den Antragsteller (gegebenenfalls für den Ehepartner) und alle im Antrag angeführten Kinder. Achtung: Noch können die Nachweise nicht direkt vorgelegt werden. Die KfW informiert per Mail, sobald der Upload möglich ist. Frühestens werde das Ende März 2019 sein, so die Bank. Für den Upload hat jeder Antragsteller dann drei Monate lang Zeit.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Ab dem 18. September 2018 kann der Antrag online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden. Dort finden sich auch sämtliche Formulare, Merkblätter und Geschäftsbedingungen zum Baukindergeld. Zum Portal geht es hier entlang: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/

 Bitte unbedingt beachten, dass der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Einzug gestellt werden muss! 

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Nadine
Über Nadine 313 Artikel
Nadine - Freie Journalistin, Redakteurin sowie Geprüfte Übersetzerin für Italienisch - und Mama einer zweijährigen Kitamaus, die das Leben ganz schön spannend macht.

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