Was ist eigentlich ein Einschulungskorridor?

Für die Einschulung gibt es in Deutschland feste Stichtage - und Einschulungskorridore. (Foto: Adobe Stock / Jenny Sturm)

Derzeit kämpfen in mehreren Bundesländern Eltern dafür, die Einschulungsstichtage für Erstklässler zu verschieben. Da mehrere Stichtage (so etwa in NRW, Baden-Württemberg und Bayern auf dem 30. September eines jeden Jahres lagen, wurden mehrere Erstklässler noch mit fünf Jahren eingeschult. Zu früh, finden die Eltern. In NRW wurden binnen weniger Tage mehr als 40.000 Unterschriften für eine Petition gesammelt. In Bayern wurde einer gleich gelagerten Petition bereits stattgegeben: Der Landtag dort hat entschieden, einen Einschulungskorridor einzurichten.

Was ist ein Einschulungskorridor?

Doch was ist ein Einschulungskorridor überhaupt? Hierbei handelt es sich natürlich nicht um einen Schulflur, sondern um einen Entscheidungsfreiraum für Eltern. Bedeutet, dass Eltern in einem zeitlichen Korridor frei entscheiden können, ob sie ihr Kind noch zurückstellen und erst im drauffolgenden Jahr einschulen wollen. In Bayern hat der Landtag entschieden, dass das für alle von Juli bis September geborenen Kinder gilt. Noch einmal zur Erklärung: Bislang mussten Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres sechs Jahre alt sind oder werden, eingeschult werden. Jetzt gilt dies verpflichtend für die Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt sind oder werden. Hat ein Kind aber beispielsweise am 20. Juli oder am 10. September Geburtstag, können die Eltern entscheiden, ob ihr Kind noch im gleichen Jahr oder erst im darauffolgenden Jahr eingeschult werden soll.

Wie alt waren Eure Kinder bei der Einschulung?

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Alternative “Schulrückstellung” – So funktioniert’s!

Ist ein Einschulungskorridor mit einer Schulrückstellung gleichzusetzen? Jein. Beim Einschulungskorridor wird Eltern die Entscheidung überlassen, ob sie ihr – in diesem Fall – zwischen Juli und September geborenes Kind erst ein Jahr später einschulen. Bei einer Rückstellung beantragt man die Zurückstellung des Kindes. Dem Antrag kann stattgegeben oder aber er kann auch abgelehnt werden. Das heißt, selbst wenn Eltern der Meinung sind, dass Ihr Kind beispielsweise wegen seines körperlichen und geistigen Entwicklungsstandes noch nicht am Schulunterricht teilnehmen könne, kann die Grundschule anders entscheiden.

Die Grundschule ist nämlich die Institution, die auf Grundlage eines Gutachtens des Gesundheitsamtes und des formlosen Antrags der Eltern über eine Zurückstellung entscheidet. Bei Unsicherheiten zur Antragsstellung helfen meist Beratungslehrer, die Schulleitung oder das Schulamt weiter. Möglich ist es übrigens auch, sein Kind im ersten Schulhalbjahr der 1. Klasse noch zurückstellen zu lassen. Dann zum Beispiel, wenn man merkt, dass sein Kind mit dem Schulbesuch noch vollkommen überfordert ist. Doch auch hier ist es ratsam, Rat einzuholen und auch andere mögliche Ursachen als nur den altersabhängigen Entwicklungsstand mit einzubeziehen.

Wie kann ich die Petitionen unterstützen?

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass jedes Kind sein eigenes Tempo hat. So kann auch ein (noch) fünfjähriges Kind besser mit dem Schulbesuch klarkommen als vielleicht ein knapp siebenjähriges. Gerade dann, wenn das Kind  im Kindergarten schon lesen lernen will und sich besonders für Zahlen interessiert, würde es sich selbst vielleicht auch schon in der Grundschule wohlfühlen. Dann etwa wäre die Beantragung einer Schulrückstellung oder die Nutzung des Einschulungskorridors nicht unbedingt im Sinne des Kindes. Deshalb sollten Eltern individuell und nach Rücksprache etwa mit der Grundschule entscheiden. Manchmal helfen bereits einfache Gespräche, um ein paar Unsicherheiten zu nehmen.

Die NRW-Petition zur Verlegung des Einschulungs-Stichtages hat übrigens in Rekordtempo genügend Unterschriften gesammelt, in Baden-Württemberg werden für die Verlegung des Einschulungsstichtages oder aber die Einrichtung eines Einschulungskorridors derzeit (Stand: Februar 2019) noch etliche Unterschriften benötigt. Die kann man ganz einfach elektronisch abgeben oder aber sich selbst mit Unterschriftslisten einbringen. Zur Petition für Baden-Württemberg geht es hier entlang.


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6 comments
Nadine
Über Nadine 313 Artikel
Nadine - Freie Journalistin, Redakteurin sowie Geprüfte Übersetzerin für Italienisch - und Mama einer zweijährigen Kitamaus, die das Leben ganz schön spannend macht.

6 Kommentare

  1. Liebe Alla! Oh, gut, dass Du Bescheid gegeben hast. Da war ein Buchstabe zu viel…. Tut mir leid. Jetzt funktioniert es aber einwandfrei. 🙂 Liebe Grüße und ganz viel Erfolg mit der Petition! Nadine

  2. Vielen dank für den tollen Artikel – man merkt doch, dass sich viele gar nicht richtig auskennen in diesem “Einschulungsdschungel”.
    Endlich wird das mal richtig aufgeklärt.
    Danke und Grüße

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