Mit der neuen Verordnung, dem DCPM vom 14. Juli 2020, sind alle aktuell geltenden Maßnahmen in Italien bis einschließlich zum 31. Juli 2020 verlängert worden. Das betrifft auch die aktuell geltenden Regelungen zum Transport von Personen in PKW.
Einschränkungen laut DCPM
Es sind zwar auch wieder Personen aus verschiedenen Haushalten in einem Wagen erlaubt, doch gelten hier Einschränkungen. So heißt es in der aktuellen DCPM, dass zusätzlich zu den generellen Handlungsnormen Folgendes gilt:
- Die Belegung des Platzes neben dem Fahrer muss vermieden werden.
- Auf den hinteren Plätzen jedes Fahrzeuges, können – in Anbetracht der Einhaltung des Sicherheitsabstandes – nicht mehr als zwei Personen transportiert werden. Diese beiden Personen dürfen nur auf den äußeren Sitzplätzen sitzen. Der mittlere Sitzplatz bleibt demnach frei.
- Die Passagiere müssen die ganze Fahrt über Schutzmasken tragen.
- Sollte sich auf den hinteren Plätzen nur ein Passsagier aufhalten, ist die Nutzung einer Maske nur dann nicht erforderlich, wenn die Sitzreihen etwa durch eine Plexiglasscheibe voneinander getrennt sind.
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Wie viele Personen dürfen in einen PKW?
Für einen normalen PKW mit fünf Sitzplätzen gilt demnach bei Personen aus unterschiedlichen Haushalten:
- maximal drei Passagiere (keiner auf dem Beifahrersitz, hinten nur zwei Personen, die jeweils auf den äußeren Sitzplätzen sitzen müssen)
- Maskenpflicht während der gesamten Fahrt für alle Passagiere.
Bei Mehrsitzern (und Passagieren aus unterschiedlichen Haushalten) gilt:
- Der Beifahrersitz muss frei bleiben.
- Maskenpflicht während der gesamten Fahrt für alle Passagiere.
- Es dürfen im hinteren Bereich nur die äußeren Sitzplätze belegt werden. In einem Bulli mit sieben Sitzplätzen können demnach maximal fünf Passagiere transportiert werden.
Regelungen für Familien und Haushalte
Die Regelungen für Familien bzw. Personen aus einem Haushalt sehen anders aus: In diesem Fall dürfen alle Sitzplätze belegt werden und es sind keine Masken während der Fahrt erforderlich. Als ein Haushalt gilt dabei die Meldeadresse. Sollte im Urlaub die gleiche Ferienunterkunft gebucht worden sein, gilt dies NICHT als ein Haushalt. Das gilt ebenso für Gemeinschaftsunterkünfte oder die Adresse des gemeinsam gebuchten Hotels in Italien. Entscheidend für die geltenden Regelungen beim Transport von Personen im PKW ist die auf dem Ausweis vermerkte Meldeadresse.
Die Behörden in Italien können die Nicht-Einhaltung der geltenden Regeln sanktionieren.
Die komplette Verordnung lässt sich hier nachlesen:
Conte unterzeichnet neue Verordnung
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